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Vergütung

Unsere Vergütung ist angelehnt an die Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des b.v.s (Bundesverband bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).

Aufwände für zusätzliche unterstützende Tätigkeiten wie das Einholen von Unterlagen oder Informationen werden dabei separat vergütet und entsprechen i.d.R. dem dafür erforderlichen zeitlichen Aufwand.

Die Vergütung für Gerichtsgutachten erfolgt nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG).

Für viele Leistungen bieten wir Pauschalen an.
Sprechen Sie uns gerne an.