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Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

FAQ

  • Der ermittelte Wert der Immobilie (Verkehrswert bzw. Marktwert) entspricht dem Preis, der zum Zeitpunkt eines bestimmten Stichtages am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre.
  • Grundlage der Ermittlung sind Kaufpreise vergleichbarer Immobilien und die damit verknüpften Immobilieneigenschaften. 
  • Bedingungen eines außergewöhnlichen Geschäftsverkehrs finden keine Berücksichtigung, z.B. der Verkauf unter Verwandten oder unter persönlicher Drucksituation. 
  • Bedingungen gesellschaftlich außergewöhnlicher, insbesondere kurz- oder mittelfristiger Umstände (z.B. plötzliche Naturkatastrophen erheblichen Ausmaßes) können nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

Die Immobilienbewertung ist in Deutschland durch die Bindung an Gesetze, Verordnungen und Richtlinien staatlich reguliert, drei normierte Bewertungsverfahren kommen überwiegend zur Anwendung.

Sachwertverfahren
  • Ermittlung des Immobilienwertes auf Basis der Bausubstanz und des Grundstückspreises.
  • Besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet.
Ertragswertverfahren
  • Ermittlung des Immobilienwertes auf Basis des marktüblich erzielbaren Ertrages (Mieten).
  • Besonders für Kapitalanlagevorhaben geeignet.
  • Bestehende Mietverträge mit überhöhten oder unterdurchschnittlichen Mietbeiträgen fließen als
  • Besonderheit der Immobilie in die Kalkulation ein.
Vergleichswertverfahren
  • Generell für jede Immobilie gut geeignet.
  • Ermittlung des Immobilienwertes auf Basis vergleichbarer Kaufpreise.
  • Das Verfahren setzt eine ausreichende Datenbasis voraus, welche nicht immer verfügbar ist, insbesondere bei komplexeren Gebäudetypen.
  • Die unmittelbare Vergleichswertmethode ist das präziseste Bewertungsverfahren.
  • Verkehrswert- und Kurzgutachten liefern einen nachvollziehbaren, konkreten Verkehrswert bzw. Marktwert, d.h. den wahrscheinlichsten Verkaufspreis zu einem Stichtag.
  • Online-Bewertungen benennen häufig eine Preisspanne mit Abweichungen von nicht selten 30% bis 50%.
  • Verkehrswertgutachten werden von Banken anerkannt, Kurzgutachten bedingt ebenfalls.
  • Online-Bewertungen können ggf. als grobe Orientierungshilfe dienen.