Die Immobilienbewertung ist in Deutschland durch die Bindung an Gesetze, Verordnungen und Richtlinien staatlich reguliert, drei normierte Bewertungsverfahren kommen überwiegend zur Anwendung.
- Ermittlung des Immobilienwertes auf Basis der Bausubstanz und des Grundstückspreises.
- Besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet.
- Ermittlung des Immobilienwertes auf Basis des marktüblich erzielbaren Ertrages (Mieten).
- Besonders für Kapitalanlagevorhaben geeignet.
- Bestehende Mietverträge mit überhöhten oder unterdurchschnittlichen Mietbeiträgen fließen als Besonderheit der Immobilie in die Kalkulation ein.
- Generell für jede Immobilie gut geeignet.
- Ermittlung des Immobilienwertes auf Basis vergleichbarer Kaufpreise.
- Das Verfahren setzt eine ausreichende Datenbasis voraus, welche nicht immer verfügbar ist, insbesondere bei komplexeren Gebäudetypen.
- Die unmittelbare Vergleichswertmethode ist das präziseste Bewertungsverfahren.